WARUM VS?
Ihr Vorsprung durch Transparenz
Fünf handfeste Gründe, warum Nachhaltigkeitsberichterstattung für Ihr Unternehmen keine Pflicht ist - sondern eine Chance.
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Antwort für alle berichtspflichtigen Kunden
01 – Ihre Kunden
Ein Bericht statt vieler Fragebögen
Ab den Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, gilt die Obergrenze für die Wertschöpfungskette: Unternehmen, die nach der CSRD berichten müssen, dürfen von Geschäftspartnern mit bis zu 1.000 Beschäftigten nur noch die Angaben verlangen, die der Standard in seinem Anhang II auflistet. Statt dutzender eigener Fragebögen genügt damit ein Bericht. Grundlage ist die Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560, die seit dem 24. September 2026 in Kraft ist.
B1–B11
Die Angaben des Basismoduls – das, was Ihre Bank wissen will
02 – Finanzierung
Die Datengrundlage, die Ihre Bank erwartet
Banken und Investoren fragen ESG-Daten zunehmend im Kreditprozess ab. Das Zusatzmodul des Standards ist gezielt auf diesen Bedarf abgestimmt und enthält Datenpunkte, die auf die SFDR-Indikatoren, EBA Pillar 3 und die EU-Benchmark-Verordnung ausgerichtet sind. Wer diese Angaben strukturiert vorlegt, verhandelt auf einer belastbaren Grundlage statt aus dem Stegreif.
B3–B7
Energie, Emissionen, Wasser, Abfall, Material
03 – Effizienz
Ihre Verbrauchsdaten – erstmals im Zusammenhang
Für den Bericht erfassen Sie Energieverbrauch, Emissionen, Wasser, Abfall und Materialeinsatz strukturiert an einer Stelle. Viele Unternehmen sehen diese Zahlen dabei zum ersten Mal nebeneinander – und erkennen, wo Verbräuche und Kosten tatsächlich entstehen. Die Datengrundlage, die der Standard verlangt, ist zugleich die Grundlage für Effizienzentscheidungen.
B + C
Zwei Module statt über tausend ESRS-Datenpunkte
04 – Compliance
Deutlich weniger Aufwand als die CSRD
Basis- und Zusatzmodul umfassen zusammen deutlich weniger Datenpunkte als die über tausend der ursprünglichen ESRS für berichtspflichtige Großunternehmen. Modularer Aufbau: das Basismodul B1–B11 als Einstieg und Mindestanforderung für alle, ergänzt um das Zusatzmodul C1–C9 für Banken und Investoren – auf Basis der von EFRAG entwickelten Methodik.
B8–B10
Angaben zu Belegschaft, Sicherheit und Vergütung
05 – Employer Branding
Zeigen, was Sie als Arbeitgeber leisten
Das Basismodul verlangt Angaben zu Belegschaftsstruktur, Arbeitssicherheit, Weiterbildung und Vergütung. Diese Zahlen entstehen ohnehin für den Bericht – und lassen sich anschließend in Stellenausschreibungen, Ausbildungsmarketing und Bewerbungsgesprächen belegt statt behauptet einsetzen.
Vergleich
Ecometrix vs. traditionelle Beratung
Kein Berater-Overhead. Keine intransparenten Stundensätze. Nur Ergebnisse.